Voraussetzungen für die Aufbewahrung einer Urne zu Hause in Belgien

Eine Urne zu Hause aufbewahren

In Belgien ist es erlaubt, die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufzubewahren. Auch Urnen, die in einem Grab oder auf einem Urnenfeld beigesetzt oder in einem Kolumbarium aufgestellt wurden, dürfen mit nach Hause genommen werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten und Bedingungen.

Die Asche eines verstorbenen geliebten Menschen

Nach der Einäscherung eines verstorbenen Menschen dürfen die Hinterbliebenen laut Gesetz die Asche des sterblichen Überrests:

  • In eine Urne geben. Diese Urne kann auf einem Friedhof beigesetzt oder in einem Kolumbarium auf einem Friedhof aufgestellt werden.
  • Auf der Streuwiese eines Friedhofs verstreuen.
  • Auf See oder in einem Fluss verstreuen.

Die Asche an einem anderen Ort begraben, aufbewahren oder verstreuen

Der Verstorbene kann auch im Voraus schriftlich festgelegt haben, die Asche an einem anderen Ort zu begraben, aufzubewahren oder zu verstreuen. Der Verstorbene kann dies in einem Testament festgelegt haben, oder er/sie kann zu Lebzeiten einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde gestellt haben.

Auch die Hinterbliebenen können entscheiden, die Asche an einem anderen Ort zu begraben, aufzubewahren oder zu verstreuen, beispielsweise zu Hause. In diesem Fall ist ein gemeinsamer schriftlicher Antrag erforderlich von:

  • Dem Ehepartner/der Ehepartnerin oder demjenigen, mit dem/der die verstorbene Person eine faktische Lebensgemeinschaft führte
  • Allen Bluts- oder Verschwägerten ersten Grades (Kinder)

Wenn es sich um eine minderjährige Person handelt, ist ein schriftlicher Antrag der Eltern oder des Vormunds erforderlich.

Ein solcher schriftlicher Antrag muss vor der Einäscherung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darin werden auch der Name, Vorname und die Adresse der Person angegeben, die die Verantwortung für die Asche übernimmt, sowie der Ort, an dem sich die Asche befindet.

Es ist auch eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers eines Grundstücks erforderlich, wenn die Asche hier verstreut wird, es sei denn, das Grundstück war Eigentum des Verstorbenen.

Die Asche darf niemals auf öffentlichem Gelände verstreut werden.

Urnen für die Aufbewahrung zu Hause

Das Einsetzen der Asche in eine Urne und die Übergabe an die Person, die die Urne zu Hause betreuen wird, findet unmittelbar nach der Einäscherung statt.

Das Krematorium stellt kostenlos eine Standard-Aschekapsel zur Verfügung. Auf Wunsch kann das Krematorium die Asche in eine von den Hinterbliebenen ausgewählte Urne umfüllen.

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Sie können uns gerne unter +32 476 31 75 60 anrufen oder eine E-Mail senden. Wir sind für Sie da, um Ihren Wünschen zuzuhören und gemeinsam mit Ihnen die passende Urne zu finden.